
Vor einer Woche ein neues Rechnung wurde dem Parlament unter dem Titel „Über die Beschäftigung von Gastarbeitern in Ungarn“ vorgelegt. In der Begründung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung heißt es: „Die Regierung setzt sich dafür ein, die Arbeitsplätze der ungarischen Arbeitnehmer zu erhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Beschäftigung von Gastarbeitern in Ungarn in einem transparenten Regelungsrahmen unter Berücksichtigung der aktuellen Beschäftigung erfolgt.“ Regelungen und Leistungen ist es notwendig, ein rechtliches Umfeld zu schaffen, das unter dem Gesichtspunkt der Arbeitserlaubnis geeignet ist. Außerdem wird für Arbeitgeber in einer bevorzugten Situation klargestellt, unter welchen Bedingungen und unter Berücksichtigung verfahrenstechnischer Aspekte sie einen Gast beschäftigen können Arbeitnehmer in Ungarn für einen längeren Zeitraum.
Sándor Czomba sprach darüber, dass der Gesetzentwurf zwar nicht lang erscheint, es sich aber um wichtige Regelungen hinsichtlich seiner Wirkung handelt. Derzeit gelten für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten in Ungarn besondere gesetzliche Regelungen. Da in den kommenden Jahren jedoch erhebliche ausländische Investitionen in das Land fließen werden, ist nach Ansicht des Ministeriums ein erheblicher zusätzlicher Arbeitskräftebedarf erforderlich, der teilweise gelöst werden könnte im Ausland. Dies erfordert die Schaffung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen.
Wir haben kürzlich mehrere Artikel zur Situation veröffentlicht, nach aktuellem Stand arbeiten offiziell 81.000 ausländische Arbeitnehmer in unserem Land.
Die Regierung geht davon aus, dass vakante Stellen vorrangig mit ungarischen Arbeitskräften besetzt werden, doch der ungarische Arbeitsmarkt ist seit Jahren angespannt, und inzwischen schrumpft die verfügbare ungarische Arbeitskräftereserve. Wir sprechen von einer Belegschaft von rund 300.000 Menschen, von denen jedoch nur ein Teil tatsächlich beschäftigt werden kann. Laut Sándor Czomba würde die Regierung vor allem die Beschäftigungsquote der unter 25-Jährigen, der über 65-Jährigen und der Frauen verbessern, da er darin erhebliches Potenzial sieht.
Unterdessen will die Regierung verhindern, dass ausländische Investoren Ungarn als Investitionsstandort wählen, weil es nicht genügend Arbeitskräfte gibt.
Das Ministerium ist der Ansicht, dass die aktuelle Gesetzgebung zu einem intransparenten System führt, was die Frage angeht, wer woher und unter welchen Bedingungen kommen kann. Jedes Land schützt seinen eigenen Arbeitsmarkt durch Quoten, so auch Ungarn. Unser Land hat die auf der Grundlage der Quote festgelegte Zahl der Arbeitnehmer nicht ausgenutzt, und Arbeitnehmer aus dem Ausland kamen unter Missachtung der Quote zu uns, weshalb es notwendig war, einheitliche, homogene neue Regeln zu schaffen.
Das Drittstaatengesetz bleibt in Kraft, es wird um das Gastarbeitergesetz ergänzt und die vereinfachten Beschäftigungsregeln fallen in seinen Geltungsbereich. Nach den aktuellen Regeln müssen 3 Regeln gleichzeitig erfüllt sein, wenn jemand einen ausländischen Gastarbeiter beschäftigen möchte: Wir haben Vereinbarungen mit 15 Ländern und der Arbeitnehmer kommt aus einem dieser Länder, es gibt eine 138 Punkte umfassende Berufsausbildungsliste Hier werden neue Arbeitskräfte erwartet, die über qualifizierte Zeitarbeitsfirmen ins Land kommen. In einem kombinierten Verfahren erteilt die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis, die automatisch auch die Arbeitsmarkterlaubnis beinhaltet.
Das neue Gesetz schafft neue Rahmenbedingungen:
Von nun an prüft die Regierung nicht mehr, welche Berufe Gastarbeiter ausüben dürfen, sondern legt fest, welche Berufe sie nicht ausüben dürfen.
Die Verordnung regelt die Berufe, zu denen Ausländer keinen Zugang haben. Darüber hinaus müssen Sie ein begünstigter Arbeitgeber sein. In diesem Fall können bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer günstigere Bedingungen gelten. Dies geschieht automatisch, es findet keine Arbeitsmarktuntersuchung statt, sondern der Arbeitgeber muss erklären, dass er die Stelle nicht mit ungarischen Arbeitnehmern besetzen kann. Laut Sándor Czomba wird die Regierung dank dieses Instruments die tatsächlichen Bedürfnisse des Arbeitsmarktes besser verstehen.
Er machte auch auf unser Interesse aufmerksam, dass es eine Bremse im System gebe, da Gastarbeiter maximal für 2 Jahre beschäftigt werden könnten, eine Verlängerung um 1 Jahr möglich sei, in diesem Fall aber eine Arbeitsmarktuntersuchung zwingend sei.
Als Antwort auf unsere Frage: Gibt es konkrete Unternehmensbeispiele oder nur urbane Legenden darüber, dass, wenn nicht genügend ausländische Arbeitskräfte ankommen, der Betrieb bestimmter Unternehmen und damit die Arbeitsplätze inländischer Arbeitnehmer gefährdet sind? Sándor Czomba sagte, dass es Unternehmen gibt, die sich darüber beschweren, dass sie ihre Aktivitäten nicht fortsetzen können, wenn sie keine Arbeitskräfte aus dem Ausland einstellen können.
Er erklärte außerdem, dass es Gastarbeitern nach den Regeln nicht möglich sei, eine Niederlassungserlaubnis oder Familienzusammenführung zu beantragen. Nach Angaben des Staatssekretärs können Gastarbeiter derzeit aus 15 Ländern nach Ungarn kommen, für die Liste dieser Länder ist das Außenministerium zuständig.
Er betonte: In ganz Europa und insbesondere in der Region sowie in Deutschland und Österreich sei eine Art Entspannung bei der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen zu beobachten, da es einen tödlichen Kampf um Gastarbeiter gebe. Ihm zufolge wird dieser Wettbewerb in Zukunft noch stärker werden, weshalb neue regulierte Prozesse erforderlich sind.
Die Behauptungen, die Gastarbeiter würden billiger arbeiten und damit die Löhne der Ungarn senken, wies der Staatssekretär zurück. Seiner Argumentation zufolge kostet ein ausländischer Arbeitnehmer das ungarische Unternehmen mehr als ein inländischer Arbeitnehmer mit zusätzlichen Kosten (Reise, Unterkunft).
Wie viel ist das?
Die Zahl der 81.000 ausländischen Arbeitnehmer entspricht 1,7 % der Arbeitnehmer im erwerbsfähigen Alter, verglichen mit 6 % bei den Polen und 3,6 % bei den Tschechen. Auf unsere Anfrage nannte Sándor Czomba keine genauen Zahlen dazu, wie viel zusätzlicher Bedarf an ausländischen Arbeitskräften in den kommenden Jahren aufgrund des Wirtschaftswachstums entstehen wird, er erinnerte jedoch an die Aussage von Ministerpräsident Viktor Orbán vor einigen Monaten, dass Ungarn 500.000 neue Arbeitskräfte benötige.
Wir fügen nur hinzu, dass, wenn wir die Annahme akzeptieren, dass die Regierung 100.000 der 300.000 verfügbaren ungarischen Arbeitskräftereserven mobilisiert, der verbleibende Arbeitskräftebedarf 400.000 betragen würde. Auch mit Gastarbeitern scheint dies nicht realistisch zu sein. Wenn wir jedoch von den tschechischen oder polnischen Verhältnissen ausgehen, wird die Zahl der ausländischen Gastarbeiter 180-280.000 betragen, was bedeutet, dass in den kommenden Jahren 100-200.000 weitere Arbeitskräfte aus der Dritten Welt benötigt werden, wenn die Regierung das erreichen will regionaler Ebene.
Titelbildquelle: Getty Images
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