Der Digital Services Act (DSA), der für Anbieter und Nutzer digitaler Dienste gilt, kann zusammen mit der anderen EU-Gesetzgebung zum Betrieb digitaler Märkte, dem Digital Markets Act (DMA), als zukunftsweisender Rechtsrahmen angesehen werden bietet viele zusätzliche Rechte und einen größeren Schutz als bisher – während Ersteres in erster Linie Antworten auf bisher offene Fragen und Probleme im Datenschutz- und Datenschutzrecht liefert, kann Letzteres aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht als gravierender Fortschritt für die Mitglieder des Commonwealth of Nations angesehen werden der Ansicht.
Bei der Umsetzung der Dekrete kommt dem Thema Information und Sensibilisierung eine herausragende Rolle zu, die meist von staatlichen Stellen wie der National Media and Communications Authority (NMHH) koordiniert oder übernommen werden muss, die mit dem sogenannten „I“ beauftragt wurde als Koordinator digitaler digitaler Dienste (d. h. DiSzKo) im Rahmen des DSA.
Dies erklärte die Behörde in ihrer heutigen Mitteilung zusätzlich zu ihren dienstlichen Aufgaben
Ziel ist es, ein Wissenszentrum für Online-Plattformen zu werden, das Benutzer dabei unterstützt, sich sicher in der Online-Welt zurechtzufinden.
Als Teil davon hat die Organisation die erstellt onlineplatformok.hu Website verfügbar unter , auf der sich Interessenten von NMHH-Experten ausführlich über den Betrieb von Online-Plattformen und deren bewusste und sichere Nutzung informieren können. Die Behörde versteht die Website als eine Art Wissensdatenbank: Kurzinformationsblätter, informative Artikel und wissenschaftliche Recherchen sind dort ebenfalls abrufbar, der Inhalt wird ständig erweitert.
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In einer ausführlichen Darstellung stellt die Behörde unter anderem vor, wie rechtswidrige oder anstößige Inhalte auf Social-Networking-Seiten gemeldet werden können, geht auch ausführlich darauf ein, was der Account-Inhaber mit der Annahme der Facebook-Nutzungsbedingungen eigentlich zugestimmt hat, und befasst sich auch mit der Fake-Problematik Nachricht.
Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass bei den riesigen Online-Plattformen (VLOP) und den sehr beliebten Suchplattformen (VLOSE) nicht die Europäische Kommission für die Umsetzung des Erlasses verantwortlich sein wird, sondern die zuständige DiSzKo B. Meta oder Googles Muttergesellschaft Alphabet, noch nicht ermitteln oder bestrafen.
Die Aufgaben der DiSzKo beschränken sich daher überwiegend auf die Information (Prävention) und den Kontakt mit der Kommission und anderen Koordinatoren, sie kann aber auch direkt auf Beschwerden gegen Diensteanbieter mit einer Basis von weniger als 45 Millionen aktiven Nutzern (Monatsdurchschnitt) auf EU-Ebene (d. h. Betreiber) reagieren eine örtliche Tochtergesellschaft).
Seine Aufgabe ist es, im Rahmen dieser Verfahren „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ zu entwickeln, deren Höhe in der Regel max. 6 % des weltweiten Umsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, 1 % des weltweiten Umsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres bei unterlassener Auskunftserteilung oder Verweigerung einer Vor-Ort-Prüfung, 5 % des weltweiten Tagesumsatzes im im Falle einer Zwangsstrafe.
Source: HWSW Informatikai Hírmagazin by www.hwsw.hu.
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