Digital Marketing Live!: Eine Bombe im Influencer-Marketing?

Influencer müssen ihre kommerziellen Partnerschaften transparent machen. Das war schon seit Jahren so. Doch seit letztem Jahr fallen (große) Influencer unter das Mediengesetz. Dies bringt einige neue Regeln für Influencer, Marken und Agenturen mit sich.

Video-Uploader müssen konformer sein. Zu diesem Schluss kommt die Medienbehörde nach einer großen Stichprobe von Video-Uploadern, die unter aktiver Aufsicht stehen. Für diese Video-Uploader gelten seit einiger Zeit auch bestimmte Regelungen aus dem Mediengesetz, insbesondere Regelungen zur Registrierung von Accounts, zur eindeutigen Kennzeichnung von Werbung und zum Jugendschutz. Die Medienbehörde bestraft Video-Uploader, die sich nicht an die Regeln halten. Unser Hauptaugenmerk liegt zunächst auf der Verhinderung bzw. Beseitigung von Verstößen. Gegebenenfalls werden Bußgelder verhängt.

Etwa 200 Video-Uploader haben sich bei der Medienbehörde registriert. In einer Stichprobe wurden mehrere Videos von 50 Uploadern analysiert. Die Stichprobenprüfung ist Teil der Art und Weise, wie die Behörde seit Juli 2022 die Aufsicht über Video-Uploader umsetzt.

Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung sollten für den Betrachter leicht erkennbar sein. Dies gilt auch dann, wenn es sich um Werbung für eigene Produkte oder Unternehmen handelt, an denen Video-Uploader einen (großen) Anteil haben (Eigenwerbung). Die Medienbehörde kommt auf Grundlage der Stichprobe zu dem Schluss, dass zu oft nicht ausreichend deutlich gemacht wird, dass es in einem Video um kommerzielle Einflussnahme geht. Eine Angabe in der Beschreibung des Videos reicht nicht aus, es muss auch im Video selbst deutlich gemacht werden, ob es sich um eine kommerzielle Einflussnahme handelt. Auch die bloße Kennzeichnung der von Video-Uploadern beworbenen Marke reicht für die Wiedererkennbarkeit der Werbung nicht aus. Die von der Behörde erstellten Richtlinienregeln geben Uploadern Orientierung bei der Einhaltung dieser Regeln.

Die Hälfte aller beim Kommissariat registrierten Video-Uploader meldeten sich nicht bei NICAM und der Advertising Code Foundation (SRC). Jeder beim Kommissariat registrierte Video-Uploader muss sich jedoch bei NICAM, der Organisation hinter Kijkwijzer, melden und sicherstellen, dass Kinder und Eltern über (möglicherweise) schädliche Inhalte für Kinder informiert werden. Ein Werbevideo-Uploader muss sich bei SRC registrieren. Video-Uploader, die dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, erhalten in Kürze ein Schreiben der Medienbehörde.

In ihrem Vortrag auf Emerce Digital Marketing Live führt Sie Naomi van der Louw vom DDMA-Handelsverband durch die neuesten Entwicklungen (die Regeln des) Influencer-Marketings. Denken Sie an Kinder-Influencer, Kijkwijzer-Symbole in YouTube-Videos, die #Anzeige, dampfende TikTokker und Geldstrafen, die bis zu 225.000 € betragen können.

Emerce Digital Marketing Live! findet am 8. Juni in der Beurs van Berlage statt. Sie bestellen Tickets Hier.


Source: Nieuws – Emerce by www.emerce.nl.

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