AYM hat entschieden! Geld wird zurückerstattet

AYM hat entschieden!  Geld wird zurückerstattet |  Allgemeine Nachrichten

Die während der Covid-19-Pandemie geltende Regelung über die Nichtrückerstattung von Verwaltungsstrafen wurde vom Verfassungsgericht aufgehoben und diejenigen, die die Verwaltungsstrafen gezahlt haben, können den gezahlten Betrag zurückfordern.

Das Verfassungsgericht hat eine wichtige Entscheidung getroffen. Bußgelder für die während der Corona-Pandemie gekürzte Maskenpflicht und andere Verbote werden zurückerstattet.

Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung hat das 4. Verwaltungsgericht von Izmir, das beim Verfassungsgericht Berufung eingelegt hatte, die Regelung aufgehoben, dass die während der Covid-19-Pandemie verhängten Verwaltungsstrafen vom Verfassungsgericht nicht zurückerstattet werden können.

Somit erhalten diejenigen, die die Verwaltungsstrafen in der Covid-19-Zeit gezahlt haben, die von ihnen gezahlten Beträge zurückerstattet.

HIER IST DIE BESTIMMUNG

Im zweiten Satz des vorläufigen Artikels 4 des Gesetzes des Verfassungsgerichts zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und einiger Gesetze und Verordnungen Nr. 7420 vom 11.03.2022 heißt es: „… eingezogene Verwaltungsstrafen sind nicht erstattungsfähig.“ Es wurde mit Stimmenmehrheit entschieden, dass der Satz verfassungswidrig ist und ANGEKÜNDIGT.

STRAFEN WURDEN AUFGEHOBEN

Die vom Ministerium für Finanzen und Finanzen erstellten Sammelmitteilungen traten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und die zwischen dem 11. März 2020 und dem 9. November 2022 verhängten Geldbußen wegen Nichteinhaltung der zur Verhinderung ergriffenen Maßnahmen Die Ausbreitung der Epidemie, insbesondere die Maske, wurde gestrichen.

Für diejenigen, die das Bußgeld nicht gezahlt haben, haben die Finanzämter nicht nachgegangen und beschlossen, die Bußgelder automatisch zu streichen. Burak TAŞCI – Hurriyet.com.tr


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